Deutsche Studierende können auch für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Auslandsstudiums besteht gemäss º 5 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ein Rechtsanspruch, wenn
Nach dem Ausbildungsstand förderlich ist ein Auslandsstudium, wenn der Studierende in der gewählten Fachrichtung die Grundkenntnisse während einer zumindest einjährigen Ausbildung bereits erlangt hat.
Da der Bedarf durch die bei Auslandsstudien vorgesehenen Zusatzleistungen erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Studiums im Ausland haben, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens im Inland selbst keine Förderung erhalten. Bitte klären Sie alle weiteren Details mit dem dafür zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert. Dabei werden folgende Zuschläge geleistet:
Studierende, die für ein Auslandsstudium gefördert werden, erhalten die hierdurch bedingten Mehrkosten (Auslandszuschläge, Studiengebühren, Reisekosten) nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss. Allgemein gilt auch, dass ein Auslandsstudium bis zu einem Jahr bei der Fortsetzung des Studiums im Inland förderungsrechtlich unberücksichtigt bleibt, also nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet und nicht als Fachsemester für die Vorlage des Eignungsnachweises mitgezählt wird.
Für die Teilnahme an einem Praktikum in einem Land in Lateinamerika, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule gefordert wird (Pflichtpraktikum), wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn das Praktikum sich mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten erstreckt und die Hochschule anerkennt, dass die fachpraktische Ausbildung im Ausland einem im Inland abzuleistenden Praktikum gleichwertig ist.
Zuständig für die Förderung in Lateinamerika ist das Landesamt für Ausbildungsförderung in Bremen. Die Anschrift lautet:
Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst,
Landesamt für Ausbildungsförderung,
Rembertiring 8 - 12,
D-28195 Bremen.
Nur dort sind die entsprechenden Anträge und weitergehende Informationen erhältlich, und nur dort können die Anträge gestellt werden. Hierzu noch zwei Hinweise: Stellen Sie Ihren BAföG-Antrag frühzeitig. Erfahrungsgemäss dauert die Bearbeitung eines Antrages in Einzelfällen mehrere Monate! Gefördert wird nur die Fortsetzung eines schon im Inland begonnenen Fachstudiums. Ein "Studium Generale", zu dem Sie möglicherweise als Gast an einer Universität im Ausland eine gewisse Neigung verspüren könnten, kann im Rahmen des BAföG nicht gefördert werden, sondern würde möglicherweise als FACHWECHSEL interpretiert.